Anlässlich des erneuten Kabinettsbeschlusses zum Entwurf des "Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation" erklärt Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin:
Anlässlich des erneuten Kabinettsbeschlusses zum Entwurf des "Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation" erklärt Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin:
Das nur wieder aufgewärmte Verbraucherinformationsgesetzder Bundesregierung hat mit grüner Politik nichts mehr zu tun. Die grünen Vorschläge sind unter Einfluss der Wirtschaftslobbyisten komplett geschleift worden, und so wird es statt eines Transparenzgesetzes nun weiterhin Verschleierung geben. Das Gesetz ist ein Etikettenschwindel und stößt auf breite Kritik bei den Verbraucherschutzverbänden - zumal entgegen der ursprünglichen Absicht eine Verbände- und Länderanhörung nicht durchgeführt worden ist.
Nachdem Bundespräsident Köhler das Gesetz gestoppt hatte, hat die Bundesregierung nun für eine rein formelle, nicht jedoch inhaltliche Änderung vier Monate Zeit gebraucht. Die Worte "einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbands" durch die Worte "zuständige Behörde" zu ersetzen ist eine Luftnummer. Die Föderalismusreform hat hier einen weiteren Verlierer: die Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit Formelkompromissen abgespeist werden.
Obwohl Seehofer groß versprochen hatte, dass dieses Gesetz die zahlreichen schwarzen Schafe in der Wirtschaft stoppen werde, bleiben diese nun weiterhin ungeschoren. Nach wie vor ist das Verbraucherinformationsgesetz der Bundesregierung löchrig wie ein Schweizer Käse: Zu viele Ausnahmen für vermeintliche Betriebsgeheimnisse, keine Auskünfte bei Nichtlebensmitteln wie Sportartikeln, bei Telekommunikation und Dienstleistungen, keine Auskünfte über die Klimabelastung von Verbraucherprodukten. Informationen bei Unternehmen bleiben auch weiterhin unter Verschluss.
Wir fordern die Bundesregierung noch einmal auf, die notwendigen Nachbesserungen am Gesetz vorzunehmen, damit dieses Gesetz seinen Namen auch verdient. So muss die Wirtschaft in die Pflicht genommen werden, die Verbraucherinnen und Verbraucher einen Informationsanspruch gegenüber Unternehmen haben und das Gesetz auf alle Verbraucherprodukte ausgeweitet werden. Ebenso müssen die Behörden die Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend informieren, wenn sie verbraucherrelevante Informationen haben. Es kann nicht sein, dass die Behörden passiv auf solchen Informationen sitzen bleiben.
Wenn der Vorsitzende der Länder-Verbraucherminister Peter Hauk (CDU) eine Verschärfung verlangt und die CDU/FDP-Regierung in NRW einen schärferen Gesetzentwurf bereits verabschiedet hat, dann sollte auch im Bundestag endlich eine Verbesserung erreicht werden.
Quelle: Berlin [ Ulrike Höfken ]