Das Bundeskabinett hat erneut das Verbraucherinformationsgesetz in weitgehend unveränderter Form auf den Weg gebracht. Die Lebensmittelwirtschaft bezweifelt angesichts der bestehenden Informationsfreiheitsgesetze auf Bundes- und Länderebene nach wie vor die Erforderlichkeit eines eigenständigen Bundesgesetzes zur Verbraucherinformation im Lebensmittelbereich.

Das Bundeskabinett hat erneut das Verbraucherinformationsgesetz in weitgehend unveränderter Form auf den Weg gebracht. Die Lebensmittelwirtschaft bezweifelt angesichts der bestehenden Informationsfreiheitsgesetze auf Bundes- und Länderebene nach wie vor die Erforderlichkeit eines eigenständigen Bundesgesetzes zur Verbraucherinformation im Lebensmittelbereich.

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL), der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft, hatte ferner bereits im vorherigen Gesetzgebungsverfahren nachdrücklich eine praxisgerechte Berücksichtigung betrieblicher Belange angemahnt, um die Informationsinteressen der Verbraucher und die legitimen Schutzinteressen der Unternehmen in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Diese Aufforderung an den Gesetzgeber hat nach wie vor Bestand.

Der BLL begrüßt dagegen ausdrücklich, dass im Verbraucherinformationsgesetz auf einen unmittelbaren gesetzlichen Informationsanspruch gegen die Unternehmen verzichtet werden soll. Aus Gründen des Wettbewerbs haben Unternehmen selbst ein hohes Interesse daran, die Wünsche der Verbraucher einschließlich ihres Informationsbedarfs bezüglich der angebotenen Produkte zu befriedigen. Marken- und Kundenbindung durch intensive Kommunikation ist ein wichtiges Element des Marktes. Ein funktionierender Wettbewerb ist daher der wichtigste Garant für eine umfassende Information der Verbraucher. Ein gesetzlicher Informationsanspruch würde dagegen die Beschaffung und Vorhaltung überflüssiger Informationen zur Folge haben.

Quelle: Berlin [ bll ]

Kommentare (0)

Bisher wurden hier noch keine Kommentare veröffentlicht

Einen Kommentar verfassen

  1. Kommentar als Gast veröffentlichen.
Anhänge (0 / 3)
Deinen Standort teilen