Das Bundeskabinett hat dem Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts auf Verbraucherinformation zugestimmt. „Ich begrüße den Beschluss des Kabinetts, durch den wir ein Gesetz auf den Weg bringen, welches Verbraucherinnen und Verbraucher in ihren Auskunftsrechten stärkt und den Staat zur Aufklärung verpflichtet.“
Das Bundeskabinett hat dem Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts auf Verbraucherinformation zugestimmt. „Ich begrüße den Beschluss des Kabinetts, durch den wir ein Gesetz auf den Weg bringen, welches Verbraucherinnen und Verbraucher in ihren Auskunftsrechten stärkt und den Staat zur Aufklärung verpflichtet.“
Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts auf Verbraucherinformation wurde im Hinblick auf die Entscheidung des Bundespräsidenten vom 8. Dezember 2006, das Gesetz nicht auszufertigen, im Ressortkreis überarbeitet. Dabei mussten die in Artikel 1 § 1 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 und 2 enthaltenen Regelungen über die zuständigen Behörden an die Entscheidung des Bundespräsidenten angepasst werden. Hinzuweisen ist besonders auf die Regelung in Artikel 1 § 1 Abs. 2 Satz 2, wonach ein Informationszugang bei Gemeinden und Gemeindeverbänden nur besteht, wenn den Kommunen diese Aufgabe durch Landesrecht übertragen wurde.
Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation ist geplant,
- ein bundeseinheitliches Recht auf Zugang zu bei Behörden vorhandenen Informationen über Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika und Wein zu schaffen
- (Artikel 1, Gesetz zur gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation – Verbraucherinformationsgesetz),
- die Befugnis der Behörden, die Öffentlichkeit zu informieren, deutlich zu erweitern
- (Artikel 2 Nummer 2, Änderung des § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches) und
- die Staatsanwaltschaft zu verpflichten, die Lebensmittelüberwachungsbehörden über die Einleitung von Ermittlungsverfahren im Bereich des Lebensmittel- und Futtermittelrechts zu informieren.
- (Artikel 2 Nummer 3, § 42 Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches).
„Erstmals haben wir ein effektives und praktikables Verbraucherinformationsgesetz. Wir wollen nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens die Erfahrungen mit der Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes über 2 Jahre genau dokumentieren und evaluieren. Sollte sich heraus stellen, dass Nachbesserungen nötig werden, wird das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz entsprechende Gesetzesvorschläge vorlegen“, so Seehofer.
Weitere Links zum Thema:
- Entwurf des Verbraucherinformationsgesetzes
- Begründung des Verbraucherinformationsgesetzes
- Vorblatt zum Gesetzesentwurf
Quelle: Berlin [ bmelv ]