Kommissar Kyprianou begrüßt Einigung des Rates auf Tierschutzvorschriften für Masthähnchen
Markos Kyprianou, der für Gesundheit zuständige EU-Kommissar, hat die politische Einigung im Rat auf neue Vorschriften zur Verbesserung der artgerechten Haltung von zur Fleischproduktion bestimmten Hähnchen (Masthähnchen) begrüßt. Die Richtlinie soll der Überbelegung mit Hähnchen entgegenwirken, indem sie eine Besatzdichte von 33 kg/m2 bzw. 39 kg/m2 bei der Einhaltung strengerer Tierschutzstandards festlegt. Die neuen Rechtsvorschriften enthalten auch eine Reihe weiterer Bedingungen zur Sicherstellung eines besseren Tierschutzes, wie Anforderungen an Beleuchtung, Einstreu, Fütterung und Belüftung. Die Richtlinie sieht außerdem vor, dass die Kommission künftig auf der Grundlage der in den Mitgliedstaaten gesammelten wissenschaftlichen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen weitere Maßnahmen erlassen kann. Der Rat nahm heute auch Schlussfolgerungen zum Thema Kennzeichnung artgerechter Tierhaltung an; die Kommission wird diese Problematik nun sorgfältig prüfen und über die verschiedenen Optionen Bericht erstatten.
Kommissar Kyprianou begrüßt Einigung des Rates auf Tierschutzvorschriften für Masthähnchen
Markos Kyprianou, der für Gesundheit zuständige EU-Kommissar, hat die politische Einigung im Rat auf neue Vorschriften zur Verbesserung der artgerechten Haltung von zur Fleischproduktion bestimmten Hähnchen (Masthähnchen) begrüßt. Die Richtlinie soll der Überbelegung mit Hähnchen entgegenwirken, indem sie eine Besatzdichte von 33 kg/m2 bzw. 39 kg/m2 bei der Einhaltung strengerer Tierschutzstandards festlegt. Die neuen Rechtsvorschriften enthalten auch eine Reihe weiterer Bedingungen zur Sicherstellung eines besseren Tierschutzes, wie Anforderungen an Beleuchtung, Einstreu, Fütterung und Belüftung. Die Richtlinie sieht außerdem vor, dass die Kommission künftig auf der Grundlage der in den Mitgliedstaaten gesammelten wissenschaftlichen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen weitere Maßnahmen erlassen kann. Der Rat nahm heute auch Schlussfolgerungen zum Thema Kennzeichnung artgerechter Tierhaltung an; die Kommission wird diese Problematik nun sorgfältig prüfen und über die verschiedenen Optionen Bericht erstatten.
Kommissar Kyprianou erklärte: „Die EU-Verbraucher haben wiederholt ihre Besorgnis über Tierschutzprobleme geäußert, die bei der Intensivhaltung von Hähnchen entstehen. Die heute im Rat gebilligte Richtlinie legt erstmals wichtige Vorschriften für die artgerechte Haltung von Masthähnchen fest. Zwar ändert die heutige politische Einigung unseren ursprünglichen Vorschlag in einigen Punkten ab, doch stellt sie einen großen Fortschritt zur Verbesserung der Haltungsbedingungen für Masthähnchen dar. Dies dürfte nicht nur den Tierschutz in Europa verbessern, sondern auch der Gesundheit des Geflügels und der Qualität des Geflügelfleischs zugute kommen. Um den höchstmöglichen Tierschutzstandard für Masthähnchen zu erreichen, hat die Kommission sich verpflichtet, ihre Arbeit auf diesem Gebiet fortzusetzen, und sie wird über weitere Vorschriften berichten, mit denen sich die artgerechte Haltung dieser Tiere in Europa verbessern ließe.“
Mehr Platz je Hähnchen
Gemäß dem vom Rat heute gebilligten Vorschlag sollte eine maximale Besatzdichte von 33 kg lebenden Tieren je Quadratmeter festgesetzt werden. Diese kann auf 39 kg/m2 angehoben werden, wenn weitere Maßnahmen ergriffen werden, beispielsweise die Installierung von Belüftungssystemen, welche die Ammoniak-, Kohlendioxyd-, Temperatur- und Feuchtigkeitswerte innerhalb strenger Grenzen halten. Außerdem wurde heute vereinbart, dass die Besatzdichte um 3 kg/m2 steigen darf, sofern dauerhaft besonders hohe Tierschutzstandards eingehalten werden. Voraussetzung hierfür sind geringere Mortalitätsraten und Leitlinien für gute Managementpraxis. Bisher gab es keine Vorschriften für den Platz, der Hähnchen zugestanden wird, so dass diese Bestimmung erhebliche Auswirkungen auf das Wohl von Hähnchen in Intensivhaltung haben wird.
Bessere Bedingungen
Die Richtlinie enthält außerdem neue strenge Standards für die Käfighaltung von Masthähnchen. So muss beispielsweise die Beleuchtung Mindestdunkelheitszeiten gewährleisten, damit die Hähnchen ruhen können; ferner muss ständig für frische Einstreu und geeignete Belüftung gesorgt werden. Werden Tiere schwer verletzt, so sind sie umgehend zu behandeln oder auf humane Weise zu töten.
Strengere Vorschriften für die Halter
Da der Tierschutz weitgehend von den Haltern abhängt, legt die Richtlinie Schulungs- und Zertifizierungsvorschriften für alle Betreiber von Intensivhaltungen für Hähnchen fest. Alle Hähnchen sind mindestens zweimal täglich zu kontrollieren, wobei sorgfältig auf etwaige Tiergesundheits- oder Tierschutzprobleme zu achten ist. Außerdem sind ausführliche Aufzeichnungen über gesundheits- und tierschutzrelevante Faktoren wie Temperatur und Feuchtigkeit im Haltungsbetrieb, erfolgte medizinische Behandlungen und Mortalitätsraten zu führen.
Fortsetzung der Arbeit
Die Richtlinie beauftragt die Kommission, künftig weitere Tierschutzbestimmungen für Masthähnchen zu prüfen. Es sollen EU-weit Tierschutzdaten aus Schlachthöfen in den Mitgliedstaaten erhoben werden. Anhand dieser Daten wird die Kommission entscheiden, ob weitere Maßnahmen sinnvoll wären. Um die Erzeuger sowohl in der EU als auch in Drittländern dazu zu motivieren, den höchstmöglichen Tierschutzstandard anzustreben, und damit Halter, die hohe Standards einhalten, von dem damit verbundenen Wettbewerbsvorteil profitieren können, fordert die Richtlinie die Kommission auf, einen Bericht über die mögliche Einführung einer speziellen Kennzeichnung von Hähnchenfleisch aus artgerechter Haltung zu erstellen. Die Kommission erwägt, diese Aufgabe in ein breiter angelegtes Projekt zu integrieren, das heute mit den Schlussfolgerungen des Rates über die Kennzeichnung artgerechter Tierhaltung vereinbart wurde.
Die nächsten Schritte
Sobald die Richtlinie angenommen ist, wird sie am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Sie muss von allen Mitgliedstaaten bis spätestens Juni 2010 umgesetzt werden.
Quelle: Brüssel [ eu ]