Am 10. Mai hat das Europäische Parlament einer Richtlinie zugestimmt, mit der die bisherigen Bestimmungen zur Festlegung von Verpackungsgrößen dereguliert und vereinfacht werden. Die neue Richtlinie sieht die Freigabe der Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigpackungen vor. Die bisherigen, aus den 70er Jahren stammenden Vorschriften enthielten noch Verpackungsgrößen für eine Vielzahl von Produkten - von Anstrichfarben über Fischstäbchen bis zur Zahnpasta. Nach der Neuregelung, mit der drei Richtlinien zu einer einzigen zusammenfasst werden, gibt es verbindlich festgelegte EU-Verpackungsgrößen nur noch für Wein, Sekt und Spirituosen.
Am 10. Mai hat das Europäische Parlament einer Richtlinie zugestimmt, mit der die bisherigen Bestimmungen zur Festlegung von Verpackungsgrößen dereguliert und vereinfacht werden. Die neue Richtlinie sieht die Freigabe der Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigpackungen vor. Die bisherigen, aus den 70er Jahren stammenden Vorschriften enthielten noch Verpackungsgrößen für eine Vielzahl von Produkten - von Anstrichfarben über Fischstäbchen bis zur Zahnpasta. Nach der Neuregelung, mit der drei Richtlinien zu einer einzigen zusammenfasst werden, gibt es verbindlich festgelegte EU-Verpackungsgrößen nur noch für Wein, Sekt und Spirituosen.
"Die neue Fertigpackungsrichtlinie ist ein gutes Beispiel dafür, wie unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft Entbürokratisierung und bessere Rechtssetzung auf europäischer Ebene vorangebracht werden können", stellte der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos fest. "Gewinner sind Verbraucher und Hersteller gleichermaßen, denn unnötige Vorschriften werden gestrichen, der Wettbewerb wird gestärkt und künftig werden mehr Verpackungsgrößen zur Auswahl stehen, die den vielfältigen Bedürfnissen der Kunden entgegenkommen."
Der Verbraucherschutz wird auch weiterhin dadurch gewährleistet, dass in größeren Geschäften eine zusätzliche Auszeichnung des Preises je Maßeinheit (je Liter oder Kilogramm) obligatorisch ist. Dadurch ist sichergestellt, dass der Verbraucher die Produkte vergleichen und eine informierte Kaufentscheidung treffen kann.
Die Richtlinie muss innerhalb eines Jahres in nationales Recht umgesetzt werden. Übergangsfristen von bis zu 6 Jahren sind allerdings für einige Lebensmittel wie beispielsweise Milch, Zucker und Kaffee vorgesehen, um Herstellern und Verbrauchern die Anpassung zu erleichtern.
Quelle: Berlin [ bmwi ]