Die Landwirtschaftsminister der Europäischen Union haben diese Woche eine politische Einigung über eine neue Verordnung über den ökologischen Landbau und die Kennzeichnung ökologischer Erzeugnisse erzielt, die für Landwirte und Verbraucher eine Vereinfachung bedeutet.
Die Landwirtschaftsminister der Europäischen Union haben diese Woche eine politische Einigung über eine neue Verordnung über den ökologischen Landbau und die Kennzeichnung ökologischer Erzeugnisse erzielt, die für Landwirte und Verbraucher eine Vereinfachung bedeutet.
Die neuen Bestimmungen umfassen eine Reihe von Zielen, Grundsätzen und Grundregeln für die ökologische Erzeugung, eine neue permanente Einfuhrregelung sowie eine kohärentere Kontrollregelung. Die Verwendung des EU-Logos für ökologische Erzeugung ist obligatorisch, doch kann dieses durch einzelstaatliche oder private Logos ergänzt werden. Zur Information der Verbraucher muss angegeben werden, woher die Erzeugnisse stammen. Das Öko-Logo darf nur angebracht werden, wenn mindestens 95 % der Zutaten ökologischen Ursprungs sind. Allerdings können auch bei nichtökologischen Erzeugnissen Zutaten ökologischen Ursprungs angegeben werden, dies jedoch ausschließlich auf der Zutatenliste. Die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen bleibt verboten. Es wird nun klargestellt, dass die auf 0,9 % festgesetzte allgemeine Obergrenze für das unbeabsichtigte Vorhandensein von zugelassenen GVO auch für ökologische Erzeugnisse gilt. Das Verzeichnis der für den ökologischen Landbau zugelassenen Stoffe bleibt unverändert. Mit den neuen Bestimmungen wird auch die Basis für die Aufnahme von Regeln für ökologische Aquakultur, Wein, Seetang und Hefen geschaffen. In einem zweiten Schritt werden im Rahmen dieser Überarbeitung, aufbauend auf dieser neuen Regelung, die bestehenden strikten Durchführungsbestimmungen von der alten auf die neue Verordnung übertragen.
Die für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Kommissarin Mariann Fischer Boel erklärte: „Diese Einigung ist eine sehr gute Sache. Sie wird den Verbrauchern gestatten, ökologische Erzeugnisse in der gesamten EU leichter zu erkennen, und ihnen Gewissheit darüber geben, was genau sie kaufen. Ökologische Lebensmittel sind ein erfolgreicher, wachsender Markt, und ich hoffe, dass dieses neue Regelwerk einen Rahmen bildet, der – indem die Marktnachfrage und der Unternehmergeist der europäischen Landwirte kombiniert werden – ein weiteres Wachstum ermöglicht.“
Die neue Verordnung wird
- die Ziele, Grundsätze und Erzeugungsregeln für den ökologischen Landbau expliziter festlegen und zugleich die für die Berücksichtigung örtlicher Bedingungen und Entwicklungsniveaus erforderliche Flexibilität ermöglichen,
- gewährleisten, dass die Ziele und Grundsätze auf alle Stufen der ökologischen Tierhaltung, Aquakultur, Pflanzen- und Futtermittelerzeugung sowie der Erzeugung von ökologischen Lebensmitteln gleichermaßen Anwendung finden,
- die Bestimmungen über GVO klarer fassen und insbesondere klarstellen, dass die Verwendung von GVO-Produkten in der ökologischen Erzeugung weiterhin strikt untersagt ist und die auf 0,9 % festgesetzte allgemeine Obergrenze für das unbeabsichtigte Vorhandensein von zugelassenen GVO auch für ökologische Erzeugnisse gilt,
- die Lücke schließen, die darin besteht, dass Erzeugnisse auch bei einem unbeabsichtigten Vorhandensein von zugelassenen GVO von mehr als 0,9 % als „ökologisch“ verkauft werden dürfen,
- die Verwendung des EU-Logos für heimische ökologische Erzeugnisse vorschreiben, zugleich aber seine Ergänzung durch einzelstaatliche oder private Logos gestatten, um das „gemeinsame Konzept“ der ökologischen Erzeugung zu fördern,
- strengere private Normen nicht verbieten,
- gewährleisten, dass nur Lebensmittel, die zu mindestens 95 % Zutaten aus ökologischer Erzeugung enthalten, als „ökologisch“ gekennzeichnet werden dürfen,
- gestatten, dass bei nichtökologischen Erzeugnissen Zutaten aus ökologischer Erzeugung angegeben werden dürfen, dies jedoch ausschließlich auf der Zutatenliste,
- den Bereich Gaststätten und Kantinen ausklammern, den Mitgliedstaaten aber gestatten, diesen Bereich bis zu einer für 2011 auf EU-Ebene vorgesehenen Überprüfung selber zu regeln,
- den risikobasierten Kontrollansatz verstärken und das Kontrollsystem verbessern, indem es an das für sämtliche Lebens- und Futtermittel geltende EU-System für die amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts angeglichen wird, die in der ökologischen Erzeugung angewendeten besonderen Kontrollen aber beibehalten werden,
- eine neue permanente Einfuhrregelung schaffen, in deren Rahmen Drittländer unter gleichen oder entsprechenden Bedingungen auf den EU-Markt exportieren können wie EU-Erzeuger,
- die Angabe des Ortes, von dem die Erzeugnisse stammen, vorschreiben, und zwar auch für eingeführte Erzeugnisse, die das EU-Logo führen,
- die Basis für die Aufnahme von Regeln für ökologische Aquakultur, Wein, Seetang und Hefen schaffen,
- das Verzeichnis der für den ökologischen Landbau zugelassenen Stoffe unverändert lassen und die Veröffentlichung der Zulassungsanträge für neue Stoffe sowie ein zentrales System für die Entscheidung über Ausnahmen vorschreiben,
- die Grundlage für Durchführungsbestimmungen sein, die von der alten auf die neue Verordnung übertragen werden (u. a. Verzeichnisse von Stoffen, Kontrollbestimmungen und andere Durchführungsbestimmungen).
Im Jahr 2005 wurden in der aus 25 Mitgliedstaaten bestehenden Europäischen Union rund 6 Mio. ha ökologisch bewirtschaftet oder auf ökologische Erzeugung umgestellt. Dies bedeutet gegenüber 2004 einen Anstieg um mehr als 2 %. Im selben Zeitraum hat die Zahl ökologischer Betriebe um mehr als 6 % zugenommen.
Quelle: Brüssel [ EU ]