Nach der Verabschiedung einer neuen EU-Ökoverordnung durch den EU-Agrarrat zieht Bioland eine gemischte Bilanz. Zwar sei das grundsätzliche Bemühen der Europäischen Kommission und der EU-Agrarminister anzuerkennen, die bestehenden Regelungen transparenter zu gestalten. "Mit der neuen Verordnung werden jedoch Erfahrungen und juristische Praxis mit der seit 15 Jahren bestehenden Verordnung 2092/91 für zum Teil zweifelhafte Prinzipien und Kriterien geopfert", kritisiert Thomas Dosch, Bioland-Präsident. Zudem behalte sich die EU-Kommission vor, praktisch jeden Aspekt der Verordnung "flexibilisieren" zu dürfen, d.h. Mitgliedstaaten zu gestatten, die Verordnung in einzelnen Regelungsbereichen aufzuweichen, während strengere einzelstaatliche Vorschriften im Sinne eines gemeinsamen europäischen Marktes ausgeschlossen sind. Sollten diese Ausnahmemöglichkeiten großzügig und ohne die nötige Transparenz genutzt werden, drohen Wettbewerbsverzerrung und Verbrauchertäuschung.
Nach der Verabschiedung einer neuen EU-Ökoverordnung durch den EU-Agrarrat zieht Bioland eine gemischte Bilanz. Zwar sei das grundsätzliche Bemühen der Europäischen Kommission und der EU-Agrarminister anzuerkennen, die bestehenden Regelungen transparenter zu gestalten. "Mit der neuen Verordnung werden jedoch Erfahrungen und juristische Praxis mit der seit 15 Jahren bestehenden Verordnung 2092/91 für zum Teil zweifelhafte Prinzipien und Kriterien geopfert", kritisiert Thomas Dosch, Bioland-Präsident. Zudem behalte sich die EU-Kommission vor, praktisch jeden Aspekt der Verordnung "flexibilisieren" zu dürfen, d.h. Mitgliedstaaten zu gestatten, die Verordnung in einzelnen Regelungsbereichen aufzuweichen, während strengere einzelstaatliche Vorschriften im Sinne eines gemeinsamen europäischen Marktes ausgeschlossen sind. Sollten diese Ausnahmemöglichkeiten großzügig und ohne die nötige Transparenz genutzt werden, drohen Wettbewerbsverzerrung und Verbrauchertäuschung.
Nach der Verabschiedung der neuen EU-Ökoverordnung muss die Kommission noch konkrete Durchführungsbestimmungen festlegen. Dabei gilt es, die Anhänge der bisherigen EU-Verordnung in die neuen Regelungen so zu integrieren, dass es zu keiner weiteren Aufweichung staatlicher Mindeststandards und Kontrollregelungen kommt.
Positiv aus Sicht des privatrechtlich organisierten ökologischen Landbaus sei es, so Thomas Dosch, dass ein Bioverband auch in Zukunft mit eigenen strengeren Richtlinien und entsprechenden Qualitätszeichen am Markt aktiv sein kann. Darum wurden 18 Monate lang harte Verhandlungen mit der Kommission geführt. Nun ist sichergestellt, dass individuelle Verbraucherpräferenzen für qualitativ hochwertige Bioprodukte weiter bedient werden können und der Biolandbau insgesamt konsequent weiter entwickelt wird.
Die neue EG-Öko-Verordnung gestattet die Verwendung von gentechnisch hergestellten Lebensmittelzusatzstoffen in Bioprodukten, wenn diese nicht mehr in gentechnisch unveränderter Form verfügbar sind. Bioland-Betriebe und -Verarbeiter werden auch in Zukunft hiervon keinen Gebrauch machen.
Quelle: Mainz [ Bioland ]