Erfolg für Verbraucher bei unlauterer Telefonwerbung / Beschluss der Länder auf Antrag an Europäische Union zur EU-weiten Einfärbung von K3 Material
„Die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland erhalten durch die Verbraucherschutz - Ministerkonferenz (VSMK) einen starken Rückhalt. In Zeiten stetig wachsender Wirtschaft und Globalisierung nimmt der Verbraucherschutz einen immer wichtigeren Stellenwert ein. Unser Ziel ist in diesem Zusammenhang, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu sichern und gleichzeitig die Stellung des Verbrauchers als gleichberechtigten Marktpartner weiter zu verbessern. Die VSMK hat sich in den letzten beiden Tagen als schlagkräftiges Gremium für die Belange der Verbraucher stark gemacht und hat sich die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen zum Ziel gesetzt,“ sagte der Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz von Bund und Ländern und baden-württembergische Verbraucherminister, Peter Hauk MdL, am Freitag (14. September) zum Abschluss der Konferenz in Baden-Baden.
Erfolg für Verbraucher bei unlauterer Telefonwerbung / Beschluss der Länder auf Antrag an Europäische Union zur EU-weiten Einfärbung von K3 Material
„Die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland erhalten durch die Verbraucherschutz - Ministerkonferenz (VSMK) einen starken Rückhalt. In Zeiten stetig wachsender Wirtschaft und Globalisierung nimmt der Verbraucherschutz einen immer wichtigeren Stellenwert ein. Unser Ziel ist in diesem Zusammenhang, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu sichern und gleichzeitig die Stellung des Verbrauchers als gleichberechtigten Marktpartner weiter zu verbessern. Die VSMK hat sich in den letzten beiden Tagen als schlagkräftiges Gremium für die Belange der Verbraucher stark gemacht und hat sich die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen zum Ziel gesetzt,“ sagte der Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz von Bund und Ländern und baden-württembergische Verbraucherminister, Peter Hauk MdL, am Freitag (14. September) zum Abschluss der Konferenz in Baden-Baden.
Die Fachminister behandelten aktuelle Themen aus dem gesundheitlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Verbraucherschutz sowie aus dem Bereich Ernährung. Schwerpunkte in der Beratung lagen auf den Themen: Schärfere Maßnahmen gegen unlautere Geschäftspraktiken bei unerwünschten Telefonanrufen, Verbesserungen in der Lebensmittelüberwachung, Regelungen zur Sicherheit von Spielzeug, die Liberalisierung der Energiemärkte und die Stärkung der Fahrgastrechte im öffentlichen Personennahverkehr. Unter dem Vorsitz von Baden-Württemberg hat die im Dezember 2006 gegründete Verbraucherschutzministerkonferenz konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Verbraucherrechte beschlossen.
Um den auf deutscher Ebene beschlossenen Maßnahmen auch europaweiten Nachdruck zu verleihen, lud Verbraucherminister Hauk seine Kolleginnen und Kollegen Konferenz für Dezember 2007 in die baden-württembergische Landesvertretung nach Brüssel ein. Dort sollen zusammen mit den EU-Kommissaren Dr. Meglena Kuneva (DG Consumer Protection) und Markos Kyprianou (DG Health) die Rechte der Verbraucher auf europäischer Ebene diskutiert werden.
Wichtige Beratungsergebnisse im Einzelnen:
Unlautere Telefonwerbung
"Trotz des gesetzlichen Verbots im Jahr 2004 nimmt die unerwünschte Telefonwerbung weiter massiv zu. Die Verbraucher werden belästigt, in vielen Fällen sogar durch unerwünschte Vertragsabschlüsse wirtschaftlich geschädigt. Die zuständigen Verbraucherministerinnen, Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder wollen diesen rechtswidrigen Praktiken einen wirksamen Riegel vorschieben. Es darf sich für Unternehmen nicht länger rentieren, vorsätzlich und wiederholt trotz Abmahnungen und Unterlassungsklagen gegen Verbraucherrechte zu verstoßen" betonte Minister Hauk.
Die VSMK begrüßt die Initiative des Bundesministeriums für Justiz zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung Verstöße mit höheren Bußgeldern zu ahnden und die Rufnummerunterdrückung zu verbieten. Zusätzlich wurde die Bundesregierung aufgefordert, im weiteren Verfahren die Wirksamkeit der Folgeverträge an eine schriftliche Bestätigung zu binden.
Ergänzend soll eine Informationskampagne gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Bundesverband gestartet werden, damit die Verbraucher über ihre Rechte aufgeklärt werden.
"Wer ohne eigenes Tun einen Vertrag aufgedrückt bekommt, darf im Nachhinein nicht Mühe und Ärger haben, diesen wieder loszuwerden. Wir wollen nicht den Verbraucher in die Pflicht nehmen, sondern die Firmen, die unlauter handeln. Damit schützen wir aber auch die Wettbewerber, die fair mit Ihren Kunden umgehen", erläuterte Hauk.
Bericht der Länder und des Bundes über die Umsetzung des 13-Punkte-Beschlusses
Die Lebensmittelüberwachung war ein zentrales Thema des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bei der aktuellen VSMK. Diskutiert wurde der Stand des im vorigen Jahr verabschiedeten so genannten 13-Punkte-Programms. Darin werden beispielsweise Verbesserungen des länderübergreifenden Qualitäts- und Informationsmanagements, der Zusammenarbeit der Lebensmittelüberwachungsbehörden und der Strafverfolgungsbehörden sowie der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln präzisiert. "Die 13-Punkte, die wir uns vor fast genau einem Jahr als Ziele formuliert haben, sind weitgehend umgesetzt oder auf dem besten Wege dorthin", sagte der Vorsitzende Peter Hauk. "Die noch ausstehende Meldepflicht sowie eine Erhöhung des Bußgeldrahmens ist auf einem guten Weg", ergänzte Hauk.
Dennoch könnten kriminelle Handlungen auch durch noch so umfassende Maßnahmen in der Gesetzgebung oder durch Verbesserung von Abläufen auf Behördenseite nie gänzlich verhindert werden.
Maßnahmen im Umgang mit K3 Material
Anlässlich der aktuellen Gammelfleischfälle speziell im Bezug auf das in Verkehr bringen von so genanntem K3 Material (ehemals beseitigungspflichtige Schlachtabfälle), bestand bei den Bund-Länder-Gesprächen Einigkeit darüber, dass eine Einschleusung in die Lebensmittelkette durch EU-weite Regelungen unterbunden werden muss. Dazu sollen das Material dauerhaft gekennzeichnet (farblich oder durch Geruchstoffe) und verwechslungssichere, farblich besonders markierte Transportbehälter verwendet werden. Sollte dies bei der EU-KOM nicht erreicht werden, bittet die VSMK die Bundesregierung um Erlass einer nationalen Kennzeichnungspflicht.
Ein entsprechendes Forschungsprojekt zur Markierung, dass eine weitere Verwertung zum Beispiel als Tierfutter ermöglicht, wird derzeit in Niedersachsen bearbeitet. Der VSMK wird über den Verlauf der Ergebnisse berichtet.
Sicherheit von Spielzeug
"Die Rückrufaktionen der letzten Wochen haben ganz deutlich gemacht, dass wir den Schutz der Kinder vor unsicherem Spielzeug verbessern müssen. Wir brauchen eine transparente Kennzeichnung der Produkte und eine Verschärfung der Sicherheitsanforderungen an Gütesiegel auf europäischer Ebene. Eine transparente Kennzeichnung von Spielzeug ist zur Information der Käufer notwendig. Wir halten das GS-Zeichen für "Geprüfte Sicherheit" grundsätzlich für geeignet, denn es bürgt für die spezielle Sicherheitsprüfung des Spielzeugs und sollte in eine europaweite Regelung überführt werden", erläuterte Hauk den Beschluss der Konferenz.
Die VSMK fordere die Unternehmen außerdem auf, stärker als bisher ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen bei Spielzeug zu gewährleisten sowie dies zu kontrollieren und zu dokumentieren.
Die Fachminister appellierten an die Bundesregierung, bei der Europäischen Union darauf hinzuwirken, im Rahmen der anstehenden Überarbeitung des CE-Kennzeichens die strengen Anforderungen des deutschen GS-Zeichens als Maßstab zu nehmen. Ein Verbot nationaler Kennzeichen ohne Sicherheit auf europäischer Ebene sei nicht tragbar.
Liberalisierung der Energiemärkte
"Die hohen Energiepreise belasten die Budgets der Haushalte, gerade von Familien und Geringverdienern. In Zeiten ständig steigender Preise auf den Energiemärkten muss der Verbraucher seine Rolle als aktiver Konsument bei einer Dynamisierung des Marktes wahrnehmen. Entscheidungen zum Versorgerwechsel können dabei weit reichende marktwirtschaftliche Impulse geben. Voraussetzungen hierfür sind Verbraucherinformation und -beratung über das Zustandekommen der Energiepreise, über Alternativen auf dem Markt sowie über Möglichkeiten des Energiesparens", sagte Peter Hauk.
Die Verbraucherschutzministerkonferenz beschloss eine bundesweite Informationskampagne gegen die überhöhten Preise bei Strom und Gas. Außerdem wird eine Arbeitsgruppe zusammen mit den Verbraucherzentralen ein Konzept erarbeiten, um künftig Verbraucherinteressen bei Regulierung und Kartellaufsicht angemessen zu berücksichtigen. Dieses Konzept wird mit den aktuellen Bemühungen der Bundesregierung und der Länder zur Bekämpfung des Klimawandels abgestimmt.
"Wir sind uns einig, dass der Verbraucher eine aktivere Rolle als bislang bei einer Dynamisierung des Marktes wahrnehmen muss. Gerade der Wechsel des Strom- oder Gasversorgers kann marktwirtschaftliche Mechanismen freisetzen, die in der Folge für transparentere und fairere Preise sorgen. Die Telekommunikationsbranche ist dafür ein gutes Beispiel", so Hauk weiter.
Die Fachministerkonferenz begrüßte die aktuelle Kampagne des Verbraucherzentrale Bundesverbandes "Jetzt wechseln. Jetzt sparen!". Sie bringe Bewegung in den Strommarkt und habe so schon Zehntausende von Bürgern zum Wechsel bewegt.
Stärkung der Fahrgastrechte im öffentlichen Personenverkehr
"Die Fahrgastrechte, speziell im Nahverkehr, müssen deutlich verbessert werden. Die derzeitigen Rechte basieren auf der Eisenbahnverordnung von 1938. Im grenzüberschreitenden und nationalen Verkehr war die EU bereits aktiv. Die Anforderungen der verschiedenen Regionen und damit speziell den Nahverkehr können die Länder am Besten regeln. Wir haben uns dafür auf eine gemeinsame Linie verständigt", so der Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz. Entschädigungsregelungen erst ab 60 Minuten sind keinesfalls ausreichend, wären davon lediglich ein Prozent der Verspätungen betroffen.
Die VSMK bittet die Bundesregierung die Fahrgastrechte im öffentlichen Verkehr insbesondere in folgenden Bereichen zu verbessern: Bei einer Verspätung von 30 Minuten in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises (bei Fahrten mit einem Mindestpreis von 8 Euro) und bei einer Verspätung von 60 Minuten von 50 Prozent des Fahrpreises (Fahrpreis mindestens 4 Euro).
Weitere Punkte waren die Finanzierung der Verbraucherzentralen, der nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Prävention von Fehlernährung, Qualitätsstandards bei der Gemeinschaftsverpflegung in Tageseinrichtungen, die Akkreditierung von privaten und staatlichen Stellen im gesundheitlichen Verbraucherschutz, das EU-Grünbuch "Überarbeitung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Verbraucherschutz", der Schülerkalender der EU "gut informiert, clever entschieden" und ein Bericht der Bundesregierung zum nationalen Aktionsplan gegen Allergie.
Quelle: Baden-Württemberg [ MLR ]